Heil- und Kostenplan: Transparenz beim Kieferorthopäden

01.03.2024

Der Heil- und Kostenplan ist die Basis einer geplanten Behandlung beim Zahnarzt. Bei gesetzlich Versicherten ist er sogar Pflicht vor Beginn der Behandlung. Das Dokument sorgt für Transparenz  und Sicherheit über die geplanten Maßnahmen und die finanzielle Beteiligung des Patienten.

Was ist der Heil- und Kostenplan genau?

Sie benötigen eine planbare zahnärztliche Behandlung? Bevor Ihr Zahnarzt/Ihre Zahnärztin die Behandlung starten kann, wird er einen Heil- und Kostenplan erstellen, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. Eine Ausnahme gilt im medizinischen Notfall.

Mithilfe dieses Dokuments prüft die gesetzliche Krankenkasse, ob Sie leistungsberechtig sind und welchen Beitrag sie in Ihrem Fall leistet. Außerdem erhalten Sie als Patient transparent Auskunft darüber, welche finanzielle Belastung auf Sie zukommt. Den Heil- und Kostenplan sollten Sie Ihrer Zahnzusatzversicherung vorab vorlegen. Auch wenn Sie privat krankenversichert sind, empfiehlt es sich, einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen, der je nach Vertragsbedingungen verpflichtend sein kann.

Was steht im Heil- und Kostenplan?

Im Heil- und Kostenplan hält Ihr Zahnarzt folgende Informationen fest:

  • den Befund
  • die geplante Therapie
  • die beantragten Kassenleistungen

Für Sie wird klar ersichtlich, wie hoch das Honorar für zahnärztliche Leistungen  und  die geschätzten Material- und Laborkosten ausfallen werden. Der Heil- und Kostenplan wird in der Regel digital an die gesetzlichen Krankenkassen oder direkt an den Privatversicherten verschickt.

Was hat es mit dem Kassenanteil auf sich?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen 80/90 Prozent der Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung, die der Standardtherapie entspricht. Der Eigenanteil der Behandlung beträgt für den Patienten demzufolge 20/10 Prozent und wird quartalsweise abgerechnet. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung wird bei Vorlage einer entsprechenden Abschlussbescheinigung bei der zuständigen Krankenkasse dieser Eigenanteil wieder erstattet. Wünschen Sie eine Behandlung, die über die Standardtherapie hinausgeht, müssen Sie die Zusatzkosten selbst tragen. Ein individueller Kostenvoranschlag für mehrkostenfähige und zusätzliche Leistungen wird selbstverständlich nach der Gebührenordnung für Zahnärzte erstellt.

Wie ist der Ablauf beim Heil- und Kostenplan?

Nachdem die kieferorthopädische Praxis den Heil- und Kostenplan erstellt hat und sie über die geplanten Therapie aufgeklärt wurden und einverstanden mit den geplanten Maßnahmen sind, reicht er ihn digital bei Ihrer Krankenkasse ein. Bei Bedarf kann Ihre Krankenkasse ein Gutachten anfordern. Sobald die Behandlung bewilligt ist, können sie mit der beantragten Behandlung starten. Quartalsweise werden Ihnen die Eigenanteile in Rechnung gestellt. Die Beträge sind in der Höhe von den erbrachten Leistungen im Laufe eines Quartals abhängig und unterscheiden sich von Quartal zu Quartal. Beantragen Sie ausdrücklich auf Basis von Kostenerstattung behandelt zu werden, stellen wir Ihnen gerne entsprechende Unterlagen zur Vorlage bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zusammen.

Ihre Rechnung können Sie im Anschluss an die Behandlung bei Ihrer Zahnzusatzversicherung einreichen, sofern Sie darüber abgesichert sind. Gerne unterstützen wir Sie bei Rückfragen Ihrer privaten Versicherung!

Ihr Team vom Zentrum für Kieferorthopädie

Dr. Kutz

Quellen:

  • Das Gesundheitsportal medondo.health
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: Antrag bis Abrechnung
  • Initiative prodente: Heil- und Kostenplan
  • Verbraucherzentrale: Der Heil- und Kostenplan