Häufige Fragen
Die klassischen FAQ…
Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit haben wir im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.
Kieferorthopädie kann in jedem Alter begonnen werden. Wird zu früh begonnen, kann sich eine Behandlung extrem in die Länge ziehen. Fängt man zu spät an, kann es sein, dass das natürliche Wachstum nicht mehr ausgenutzt werden kann.
Gerne können wir bei einem individullen Beratungstermin einen fachmännischen Blick auf die Gebisssituation werfen.
Nach dem Besprechen der Anamnese, werfen wir einen Blick in Dein Esszimmer. Hierbei stellen wir nicht nur fest, ob Deine Zahnpflege stimmt, sondern auch wie Deine Zähne im Kiefer stehen und ob Ober- und Unterkiefer gut zueinander passen.
Sollten wir feststellen, dass eine Korrektur Deiner Zähne nötig ist, können wir je nach Terminplanung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt eine Anfangsdiagnostik erstellen.
Wir benötigen zwei Röntgenbilder: Eine sogenannte Panoramaschichtaufnahme – diese bildet den kompletten Kiefer mit Zähnen und die Kiefergelenke ab. Die zweite Aufnahme ist ein Fernröntgenseitenbild – diese durchleuchtet Deinen Schädel von der Seite. Beide Aufnahmen enthalten viele Informationen, die wir zur Behandlungsplanung benötigen.
Ferner werden Abdrücke Deiner Zähne und Kiefer erstellt – diese werden im Labor mit Gips ausgefüllt und heißen dann „Modelle“. Entsprechend Deiner Bisssituation zusammengestellt, stellen die Modelle eine exakte Kopie Deines Mundraums dar. Wenn Du keine Abdrücke machen lassen möchtest, kannst Du auch Deine Zähne einfach nur mit einer 3D-Minikamera aufnehmen lassen. Das nennt man einen digitalen Abdruck, der dann im 3D-Drucker ausgedruckt werden kann.
Zu guter Letzt werden noch einige Fotos von Deinem Gesicht und den Zähnen angefertigt und anschließend ausgewertet.
Liegt bereits ein aktuelles und auswertbares Röntgenbild vor, benötigen wir kein neues Bild. In der Regel ist dies aber nicht der Fall, so dass wir Dich durchleuchten sollten, um Informationen über Deinen Kiefer zu erhalten.
Die Strahlenbelastung unseres topmodernen digitalen Röntgengeräts ist sehr gering! Wenn nötig, können wir auch eine 3D-Aufnahme anfertigen. Diese gibt uns unter anderem Informationen über die dreidimensionale Lage Deiner Zähne im Kiefer.
Selbstverständlich ist eine Behandlung im Erwachsenenalter fast immer machbar. Wir können gerne über Deine Zähne und die gewünschte Zahnkorrektur sprechen.
Nach der Auswertung der diagnostischen Unterlagen (das erfolgt von uns im stillen Kämmerlein) erstellen wir einen schriftlichen Behandlungsplan, also eine Strategie, wie wir Dir die bestmögliche Behandlung zukommen lassen können. Zudem werden hierbei auch die anfallenden Kosten ermittelt – egal wie Du versichert bist.
Das bildet dann die Grundlage für einen Besprechungstermin.
Wie der Name schon sagt, besprechen wir mit Dir alles, was mit Deiner Behandlung zu tun hat. Wir erklären, wie wir das Behandlungsziel erreichen wollen, welche Risiken zu erwarten sind, was passiert, wenn Du nicht behandelt wirst und alle anderen Dinge, die Dir und uns wichtig sind. Du darfst so viel fragen, bis Du alles verstanden hast.
Im Anschluss an das Gespräch, erhälst Du eine Mappe mit den besprochenen Beratungsunterlagen. Diese kannst Du Dir zu Hause noch einmal in aller Ruhe durchlesen. Natürlich kannst Du uns noch einmal kontaktieren, falls noch etwas unklar sein sollte. Sobald die unterschriebenen Unterlagen wieder bei uns in der Praxis eingetroffen sind, können wir nach dem „OK“ der Krankenkasse, Versicherung, Beihilfe und sonstigen Kostenträgern, loslegen.
Selbstverständlich erhälst Du einen detaillierten Kostenvoranschlag, in dem alle geplanten Behandlungsschritte mit entsprechenden Kosten hinterlegt sind.
Das Thema „Zweitmeinung“ ist nicht in einem Satz zu beantworten. Selbstverständlich hast hast Du freie Arztwahl und sich eine zweite Meinung einzuholen ist vollkommen in Ordnung. Manchmal sagt einem das Bauchgefühl, dass der eine oder andere Behandler nicht zu einem passt – denn schließlich siehst Du ja Deinen Behandler während der gesamten Behandlungszeit. Das hat nichts mit der fachlichen Kompetenz, sondern mit der Chemie untereinander zu tun.
Ein Vergleich der Behandlungskosten ist nur selten möglich, da nur zu oft unterschiedliche Behandlungsweisen mit unterschiedlichen Apparaturen in Richtung Behandlungsziel führen.
Ja! Kieferorthopädie kostet immer Geld. Allerdings wirst Du von uns niemals Sprüche hören wie „Das sollte Ihnen Ihr Kind doch wert sein!“ oder ähnliches.
Du liebst Deine Kinder genau so wie wir unsere Kinder lieben und genau so würdest Du alles für Deine Kinder tun. Diese Situation werden wir niemals ausnutzen, um daraus Profit zu schlagen.
Es hängt allerdings davon ab, wie Du krankenversichert bist. Prinzipiell hat jeder gesetzlich Versicherte bei entsprechender KIG-Einstufung Anspruch auf eine kostenfreie Behandlung nach dem im §12 (1) SGB V festgelegten Standard: >>Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.<<
Um abzuklären, was Deine private (Zusatz-) Versicherung oder das Landesamt für Besoldung und Fürsorge (oder kurz: Beihilfe) übernimmt, erhälst Du während des Planbesprechungstermins einen Kostenvoranschlag. Diesen musst Du bei den entsprechenden Stellen einreichen. Nach einer Bearbeitungszeit kommt dann meist ein mehr oder weniger detailliertes Antwortschreiben.
Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) wurden im Jahr 2002 eingeführt. Nach unserer Befundermittlung können wir die Einstufung Deines Behandlungsbedarfs vornehmen. Anhand dessen ermitteln wir dann, ob Du Anspruch auf Leistung Deiner gesetzlichen Krankenkasse hast.
Die Einstufung erfolgt in fünf Behandlungsgraden, wobei die gesetzlichen Krankenkassen die Leistungen für Behandlungen der Schweregrade 3 bis 5 übernehmen. Die Kosten für die Grade 1 und 2 werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Dieses Schema dient den Kassen zur Kostenreduzierung und hat leider nichts mit Deinem tatsächlichen Behandlungsbedarf zu tun.
- Grad 1 und 2 umfasst leichte bis geringe Zahnfehlstellungen, die zwar aus medizinischen Gründen eine Korrektur erforderlich machen, deren Kosten jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
- Grad 3, 4 und 5 umfasst ausgeprägte bis extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung erforderlich machen, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen im ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlichen Maß übernommen werden.
Das Sozialgesetzbuch V bildet die gesetzliche Grundlage, an die sich alle gesetzlichen Krankenkassen und auch wir halten müssen. Hierin ist in §12 (1) geschrieben, dass die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Für die Kieferorthopädie im Speziellen ist §29 maßgeblich. Dieser Paragraf regelt unter anderem, dass jeder Versicherte zu den anfallenden Behandlungskosten einen Eigenanteil (20 oder 10 Prozent) zu tragen hat. Diesen Anteil erhälst Du nach einem erfolgreichen Behandlungsabschluss wieder zurück.
Die Weitergabe von Patientendaten an Dritte – und das ist Dein Zahnarzt – stellt uns vor einige Hürden, die aber mit Deiner Zustimmung leicht zu überwinden sind. Somit können wir Deinen Zahnarzt auf diversen Kommunikationswegen über die Behandlung unterrichten.
Eine vollständige Behandlung mit einer herausnehmbaren Apparatur ist nur im Ausnahmefall möglich und hängt natürlich von der Gebisssituation ab. Ob Du zu dieser Gruppe gehörst, können wir nach Auswertung der diagnostischen Unterlagen sagen.
In den meisten Fällen müssen heute keine Zähne mehr gezogen werden, um Platz zu schaffen. Allerdings hängt das sowohl von den Platzverhältnissen in Deinem Kiefer, als auch mit der Wahl der Therapieform ab.
Auf keinen Fall wirst Du genötigt oder gezwungen irgendetwas zu unterschreiben, was Du Dir nicht zuvor in Ruhe hast durchlesen können.
Selbstverständlich sollten die Anamnese, eine Datenschutzerklärung und etwaige andere Dokumenten unterschrieben sein. Jedoch keine Behandlungsverträge, die finanzielle Forderungen beinhalten.
Die Behandlung beim gesetzlich Versicherten kann erst beginnen, wenn die Krankenversicherung ihr „OK“ gegeben hat. Dies erfolgt für uns mit der Bestätigung des Kassenbehandlungsplans. Meist schreibt Deine Krankenkasse Dir einen Brief, in dem sie Dir, neben anderen Hinweisen zur bevorstehenden Therapie, viel Erfolg bei der Behandlung wünscht. Wenn Du diesen Brief erhalten hast, rufe – sofern wir nicht schnell genug waren – einfach für den Starttermin an.
Der Behandlungsbeginn bei privat Versicherten kann sofort nach dem Besprechungstermin erfolgen. Es kann jedoch – je nach Versicherungsvertrag – nötig sein, erst die Zusage der Versicherung und / oder der Beihilfe abzuwarten.
Bei unserer Behandlungsplanung halten wir uns immer an die vorgegebenen Gesetzte, Richtlinien, Normen und Behandlungsempfehlungen. Jeder Kostenträger (Krankenkassen, Versicherungen, etc.) hat die Möglichkeit, unsere Behandlungs- und Kostenpläne durch einen Gutachter nach den festgelegten Gutachterrichtlinien überprüfen zu lassen.
Einer Begutachtung Deines Behandlungsfall können wir also gelassen entgegensehen, dennoch sind die Gutachter auch nur Menschen.